Gartenhaus als Mieter - Vorschriften und Regelungen


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Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte und zur Miete wohnt sollte dabei einige Dinge beachten, unter anderem ist es wichtig, dass rechtlich einwandfrei geklärt ist ob das Gartenhaus aufgestellt werden darf. Hierfür bedarf es zum einen der Zustimmung des Vermieters und in manchen Fällen einer Baugenehmigung.

Vor Bau des Gartenhauses mit Vermieter, Nachbarn und ggf. Gemeinde reden

Noch vor der Anschaffung sollte man seinen Mietvertrag prüfen, dort stehen meist schon Klauseln zur Nutzung des Gartens drin. Ist die Nutzung des Gartens erlaubt, sollte noch festgestellt werden, wie weit diese Erlaubnis geht. Wenn der Aufbau eines Gartenhauses nicht explizit erlaubt ist sollte man in jedem Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen und sich eine schriftliche Genehmigung zur Errichtung des Gartenhauses einholen. In manchen Fällen beteiligt sich der Vermieter sogar an den Kosten des Häuschens, er hat dadurch allerdings auch ein Mitbestimmungsrecht.

Wenn diese Genehmigung vorliegt muss geprüft werden, welche Grenzabstände mit dem Gartenhaus eingehalten werden müssen. In den meisten Fällen müssen 3 Meter Platz bis zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, Informationen dazu hat das lokale Bauamt.

Auch mit den Nachbarn sollte man auf jeden Fall ein Gespräch führen, ob diese das Gartenhaus als störend empfinden werden. In den meisten Fällen hat niemand etwas dagegen, wenn das Gartenhaus aber erst einmal steht und der Brief vom Anwalt des Nachbarn ein flattert ist es zu spät. Eine Auseinandersetzung kann teuer werden und lange Zeit andauern.

Baugenehmigung für ein Gartenhaus

Eine einheitliche Aussage zum Thema Baugenehmigung für Gartenhäuser kann man nicht treffen, da die Bauvorschriften je nach Bundesland unterschiedlich sind. In den meisten Fällen darf das Häuschen eine gewisse Größe nicht überschreiten, auch ist die Frage nach der Bauweise ausschlaggebend. Sobald es sich um eine wohnliche Anlage mit Fundament, fließend Wasser und Stromversorgung handelt ist eine Baugenehmigung Pflicht.

Gartenhäuser aus Holz, die in jedem Baumarkt erhältlich sind stellen in den meisten Fällen keine Probleme dar. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann das örtliche Bauamt helfen.

Wer sich nicht an die Auflagen hält und rechtswidrig ein Gartenhaus errichtet, kann dazu verurteilt werden den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, dass heißt die baulichen Maßnahmen müssen rückstandslos entfernt werden.

Gartenhaus auf gepachtetem Grundstück in der Kleingartenanlagen

Auch hier sollte im jeweiligen Pachtvertrag nachgelesen werden ob die Errichtung eines Gartenhäuschens erlaubt ist. Gerade in Kleingartenanlagen gelten oft strenge Bestimmungen wenn es darum geht bauliche Anlagen zu errichten. Oft steht dort bereits ein Gartenhaus was genutzt werden darf.

Zweck des Gartenhauses

Neben den oben genannten Genehmigungen ist auch der Zweck der Anlage interessant, wenn man nur einen kleinen Geräteschuppen errichten möchte ist es oft weniger problematisch. Als wenn man direkt ein Saunahaus in der Garten stellt. Auch aus Sicht des Vermieters sind kleinere Gartenhäuschen oft angenehmer, da nach Auszug ggf. ein Abriss notwendig sein kann.

Gartenhaus im gemieteten Garten bei Auszug

Das Mietverhältnis wurde gekündigt, der Vermieter verlangt nun den Rückbau des Gartenhauses. Damit ist er in aller Regel im Recht, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Mieter. Deshalb sollte schon bei Errichtung geklärt werden, was nach dem Auszug mit der Gartenlaube passiert.

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Ist ein Gartenhaus Baugenehmigungspflichtig?

In vielen Fällen ist ein Gartenhaus Baugenehmigungspflichtig, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird. Oder wenn ein Fundament benötigt wird, ist eine Baugenehmigung in den meisten Fällen Pflicht.

Muss ich das Gartenhaus nach Auszug abreißen?

Solange mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde ist der Abriss einer Gartenlaube nach Auszug Pflicht. Wenn dem nicht nachgekommen wird, kann der Vermieter das Gartenhäuschen abreißen lassen und die Kosten dem ehemaligen Mieter in Rechnung stellen.

Brauche ich die Erlaubnis vom Vermieter um ein Gartenhaus zu errichten?

Die schriftliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gartenhauses sollte noch vor Kauf des Gleichen erfolgen und vorliegen. Andernfalls können rechtliche Probleme mit dem Vermieter auftreten.

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