Mietspiegel / Mietpreis pro m² in Deutschland


Der Mietspiegel stellt die im Durchschnitt gezahlten Mietpreise in Deutschland innerhalb einer Gemeinde oder einer Stadt dar. Hierbei kann es über das gesamte Bundesgebiet hinweg deutliche Unterschiede geben. In Ostdeutschland sind die Mieten in der Regel geringer als in Westdeutschland. Zudem ist es von großer Bedeutung, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt.

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Unterschiedliche Mietspiegel in der Stadt und auf dem Land

Betrachtet man die Mietpreise in Deutschland, fällt besonders auf, dass die Preise je Quadratmeter auf dem Land meist deutlich geringer sind als in der Großstadt. Dies liegt zum einen daran, dass in ländlichen Gegenden eine schlechtere Infrastruktur vorhanden ist. Hier gibt es oft weniger Geschäfte, eine schlechtere Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsbetrieben und ein kleineres Angebot an Arbeitsstellen.

Anders sieht es dagegen in Großstädten aus. Besonders im Stadtkern, wo es nur so vor Geschäften und Läden wimmelt, viele Schulen, Restaurants und Freizeitangebote vorhanden sind und die Bus- und Bahnverbindung so gut ist, dass man auf ein Auto gut verzichten kann. All diese Vorteile spiegeln sich im Mietpreis wieder.

Berechnung und Entstehung eines Mietpreises

Der Mietpreis für eine Region ist für den Vermieter nicht zwingend einzuhalten, er darf vom Durchschnitt abweichen, solange dies in Maßen geschieht. Allerdings muss er sich dabei an gesetzliche Regelungen halten. Ist die Miete viel zu hoch angesetzt, kann es sich um Wucher handeln. In diesem Fall hat der Mieter die Möglichkeit rechtliche Wege einzuleiten. Um diesen explodierenden Mietpreisen entgegenzuwirken, wurde in einigen Städten Deutschlands die Mietpreisbremse eingeführt. Diese schützt Mieter vor solchen Wucherpreisen.

In der nachstehenden Liste sehen Sie einige Faktoren, welche den Mietpreis in einer Region bzw. pro Immobilie beeinflussen. Für die Kaltmiete sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

Für die Kaltmiete sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Die Bauart des Gebäudes
  • Verbaute Heizungsanlagen
  • Qualität und Pflegeaufwand der Bodenbeläge
  • Wohnungsausstattung: z.B. dazugehöriger Garten, Wintergarten, Stellplatz oder Terrasse usw.
  • Anzahl der Räume in der Immobilie
  • Der Energiewert des Gebäudes (Dämmung)
  • Infrastruktur in Immobiliennähe
  • Dachschrägen in der Wohnung

Die genannten Faktoren sind für den Vermieter zur Bestimmung des Preises äußerst wichtig. Ist die Qualität der Wohnung gehoben, so hat dieser auch ein Recht darauf, im Verhältnis etwas mehr Miete als seine Mitbewerber mit qualitativ schlechteren Wohnungen zu verlangen. Der Mietpreis sollte allerdings immer einem externen Vergleich standhalten können.

Möblierte Wohnungen treiben die Preise nach oben

Immer mehr Vermieter versuchen durch möblierte Wohnungen höhere Preise zu verlangen und dadurch beispielsweise die Mietpreisbremse auszuhebeln. Auf diese Weise steigen die Durchschnitte in den Städten weiter an. Beim Anmieten einer neuen Wohnung sollte man daher darauf Acht geben, nicht unbedingt eine möblierte Wohnung zu nehmen, da diese oft um einiges teurer sind.

Unabhängig davon, ob die Wohnung bereits möbliert ist oder nicht, kann die Miethöhe innerhalb eines Mietverhältnisses verändert werden. In diesem Fall spricht man von einer Mietminderung oder einer Mieterhöhung.

Mieterhöhungen sollten immer im Rahmen bleiben

Eine Mieterhöhung ist oft ein Ärgernis für den Mieter. So eine Erhöhung des Mietpreises ist jedoch nicht immer berechtigt und in manch einem Fall auch nicht verhältnismäßig. Doch Vorsicht: Der Vermieter muss die Immobilie instand halten und dafür sorgen, dass diese bewohnbar bleibt. Ist Ihm dies nicht mehr durch die bisherige Miete möglich, weil er den Mietpreis zu niedrig angesetzt hat, so kann er die Miete erhöhen.

Eine Mieterhöhung durch den Vermieter ist im §558 BGB geregelt. Dieser sagt aus, dass eine Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters stattfinden darf. Zudem kann die Miete lediglich bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Innerhalb von 3 Jahren darf dieser Aufschlag je nach Ort nicht mehr als 15%-20% betragen. Eine unverhältnismäßige Erhöhung findet dann statt, wenn der Vermieter die Miete innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren um mehr als 20% erhöht hat.

Mieterhöhungen dürfen also nur alle 15 Monate erfolgen. Sollte der Vermieter dies dennoch öfter tun, kann der Mieter in der Regel widersprechen. Hier sollte jedoch versucht werden eine vernünftige Lösung zu finden. Ist eine friedliche Einigung nicht möglich, hilft leider oft nur noch der Weg zum Anwalt.

Eine Mietminderung durch den Mieter

Der Mieter kann in Einzelfällen die Miete mindern, hierfür müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Nur weil dem Mieter die Miete zu hoch erscheint, darf er diese nicht kürzen. Es müssen triftige Gründe vorliegen, die eine Minderung berechtigen.

Ein Beispiel kann sein, dass ein Raum für die Zeit einer Renovierung nicht nutzbar ist. Die Qualität des Wohnverhältnisses muss also eingeschränkt sein, ansonsten ist eine Minderung nicht möglich. Ein weiteres und häufiges Beispiel ist Schimmelbefall in der Wohnung. Anders sieht die Sachlage jedoch aus, wenn der Vermieter sich um eine sofortige Beseitigung des aufgetretenen Mangels kümmert. Für eine genaue Einschätzung, ob eine Mietminderung angemessen ist, muss man sich in rechtliche Beratung begeben. Genaueres kann man auch unter § 536 des BGB nachlesen.

Mietspiegel in Deutschland

Der Mietspiegel für Deutschland ist in jeder Stadt, wie bereits erwähnt, unterschiedlich. Zudem muss nicht jede Gemeinde oder Stadt einen offiziellen Mietspiegel bereitstellen. Seit 1. Juli 2022 ist dies allerdings für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend. Man kann einen bundesweiten Durchschnitt errechnen, dieser ist jedoch nicht unbedingt sinnvoll. Da einige Städte bessere Infrastruktur bieten und unterschiedliche Einkommensstrukturen in den einzelnen Regionen vorhanden sind. Durch Ausreißer nach oben, sowie nach unten werden die Werte stark verfälscht und man bekommt ein falsches Bild.

Der offizielle Mietspiegel kann als Richtwert zur Hand genommen werden, wenn kein Mietspiegel von der Gemeinde veröffentlicht wurde sollte man mit Vergleichsmieten arbeiten.

Der Mietspiegel von Mietpreise.info

Unsere Software durchsucht jeden Monat mehrere online Immobilienportale nach Mietangeboten und berechnet aus diesen eine bereinigte Durchschnittsmiete für Deutschland und deren Städte. Dazu entfernen wir automatisch fehlerhafte Daten und Ausreißer mit Hilfe von statistischen Methoden. Unsere Datenbank wächst täglich und bietet dadurch immer genauere und aktuellere Werte.

Mietpreise Deutschland

In den folgenden Tabellen sehen sie die Durchschnittsmieten in deutschen Städten im Vergleich aufgeschlüsselt nach günstigen und teuren Städten bezogen auf den durchschnittlichen Mietpreis pro Quadratmeter.

Teuerste Städte in Deutschland

Stadt Ausgewertete Angebote Mietpreise pro Qm
Lustadt 8 59.81 €
Unterhaching 7 34.33 €
Gesundbrunnen 8 33.07 €
Ismaning 7 30.71 €
Unterföhring 7 30.71 €
Maisach 5 30.57 €
Planegg 5 29.89 €
Kirchheim bei München 10 28.71 €
Feldkirchen 12 28.00 €
Erding 9 27.86 €
Dorfen 8 26.88 €
Traben-Trarbach 6 26.79 €
Pliening 16 26.78 €
Klein Wittensee 5 26.25 €
Groß Wittensee 5 26.25 €

Günstigste Städte in Deutschland

Stadt Ausgewertete Angebote Mietpreise pro Qm
Berga 8 4.33 €
Görsbach 8 4.33 €
Deutschneudorf 16 4.51 €
Seiffen/Erzgebirge 16 4.51 €
Neuhausen/Erzgebirge 16 4.51 €
Heidersdorf 20 4.54 €
Olbernhau 20 4.54 €
Sayda 19 4.54 €
Flieth-Stegelitz 5 4.57 €
Linsburg 6 4.58 €
Genzkow 5 4.61 €
Knorrendorf 13 4.70 €
Markneukirchen 8 4.71 €
Rosenow 6 4.75 €
Kelbra (Kyffhäuser) 10 4.77 €

Mietspiegel Bundesländer in Deutschland

Hier sehen Sie die durchschnittlichen Mietpreise für die einzelnen Bundesländer in Deutschland, tabellarisch dargestellt.
Bundesland Ausgewertete Angebote Mietpreise pro m²
Baden-Württemberg Baden-Württemberg 16,480 12.67 €
Hessen Hessen 7,699 11.10 €
Berlin Berlin 1,868 16.02 €
Sachsen Sachsen 8,664 7.03 €
Brandenburg Brandenburg 6,244 9.62 €
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 16,324 10.20 €
Bayern Bayern 30,087 11.89 €
Hamburg Hamburg 840 17.14 €
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern 11,075 9.01 €
Niedersachsen Niedersachsen 17,785 9.74 €
Bremen Bremen 638 12.90 €
Thüringen Thüringen 9,401 8.32 €
Saarland Saarland 825 9.25 €
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 5,443 6.74 €
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz 22,625 9.79 €
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 14,984 11.85 €

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wer bestimmt den Mietpreis?

Der Mietpreis wird weder vom Staat noch von anderen öffentlichen Organisationen bestimmt. Er kann jedoch durch den Staat reguliert werden, in der Regel ist es jedoch so, dass der Mietpreis durch den Markt bestimmt wird.

Welche Faktoren spielen für die Mietpreisgestaltung eine Rolle?

Der Mietpreis wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Darunter fallen unter anderen der Zustand des Hauses beziehungsweise der Wohnung, das Alter des Gebäudes sowie dessen Lage.

Wie verändert sich der Mietspiegel im Laufe der Zeit?

Der Mietspiegel ist von vielen Faktoren abhängig. Einige wurden bereits in der vorherigen Frage beantwortet, jedoch wurden dabei zeitliche Aspekte außer acht gelassen. Beispielsweise spielen die Inflation und das generelle Wirtschaftswachstum eine Rolle bei der Änderung der Mietpreise. Die Mietpreise können im Laufe der Jahre durchaus volatil sein. Dabei kann durch eine Wirtschaftskrise oder eine Immobilienblase der Preis von Mietwohnungen, beziehungsweise Immobilien fallen. Wodurch oft ein geringerer Mietpreis mit einher geht.

Wie genau ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist insoweit genau, solange man eine durchschnittliche Wohnung sucht. Sollte die Wohnung jedoch gehobener sein, oder unterdurchschnittlich, dann kann der Preis natürlich abweichen. Allerdings ist der Mietspiegel ein gutes Mittelmaß, um zu sehen wie weit weg man vom Marktdurchschnitt liegt.

Was kann Ich als Mieter tun, um den besten Preis zu erhalten?

Um einen guten Mietpreis zu erhalten sollte man von Anfang an ein gutes Verhältnis zum Vermieter pflegen. Nimmt man gerne mal kleinere Schönheitsreparaturen selbst in die Hand und kommt dem Vermieter beim Einzug mit der Renovierung entgegen, so ist dieser oft bereit einen geringeren Mietpreis zu vereinbaren. Dabei sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass der Vermieter mit seiner Wohnung einnahmen generieren muss.

Was kann ich als Vermieter tun, um den optimalen Mietpreis zu erhalten?

Wichtig ist es darauf zu achten, dass die Wohnung ein sehr gepflegtes Erscheinungsbild hat, der erste Eindruck zählt. Andernfalls läuft man Gefahr, Mieter zu vergraulen bevor diese überhaupt ein wirkliches Interesse an der Wohnung, beziehungsweise dem Haus entwickeln.

Ist der Zustand der Wohnung gut, oder gehoben, so ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Mieter sofort bereit ist mehr Miete für das Objekt zu zahlen. Wenn die Wohnung hingegen schlecht gewartet ist und die letzte Renovierung schon ein paar Jahre her ist. Vielleicht noch mal ein neuer Anstrich nötig ist, sollte man sich nicht viel Hoffnung machen und sofort eine geringere Miete verlangen. Eine andere Möglichkeit kann auch sein, den Mieter mit in die Renovierung einzubeziehen. Hier kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Mieter den ersten Zeitraum kostenlos wohnen kann. Hierfür übernimmt dieser Gegenzug Renovierungsarbeiten am Objekt.


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