Sozialwohnung - Auf was man achten muss



Letzte Aktualisierung: 08.02.2023
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Der Soziale Wohnungsbau ist in Deutschland ein Werkzeug um Vermieter dazu zu animieren Wohnungen für sozial schwache Schichten anzubieten. Bauprojekte in diesem Bereich werden staatlich gefördert. Vermieter die sich daran beteiligen müssen bestimmte Richtlinien einhalten und dürfen den Mietzins nicht über einer festgelegten Grenze ansetzen.

Definition der Sozialwohnung

Eine staatlich geförderte Wohnung, die von privaten Vermietern für Mieter mit Wohnungsberechtigungsschein bereitgestellt wird. Der Vermieter hat sich hierbei dazu verpflichtet die Wohnung zu einem Preis zu vermieten, der weit unter dem Mietpreis der Umgebung liegt. Hält sich der Vermieter nicht an diese Regelung kann er mit hohen Bußgeldern von bis zu 50.000 € belegt werden.

Der Wohnungsberechtigungsschein wird vom Bezirksamt ausgestellt (Die Beantragung kostet bis zu 20€), wer nachweisen kann, dass sein Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt bekommt diesen WBS ausgestellt. Andere Personen haben keine Berechtigung diesen zu erhalten.

Man erhält mit dem Wohnungsberechtigungsschein den Zugang zu Sozialwohnungen, bei denen der Mietpreis eine sogenannte Kostenmiete ist. Dabei handelt es sich um einen Mietzins der nur dazu dient die Kosten der Immobilie zu tragen, Gewinne werden hier nicht mit einkalkuliert. Der Mietpreis wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

Anspruch auf eine Sozialwohnung

Neben dem WBS muss man noch weitere Kriterien erfüllen um Anspruch auf eine Sozialwohnung zu erhalten. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein um eine Sozialwohnung zu mieten:

  • Fester Wohnsitz in Deutschland, oder eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr Gültigkeit

  • Die Personen müssen volljährig sein

  • Die Haushaltseinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden

  • Der Wohnungsberechtigungsschein muss vorliegen

Die genannten Einkommensgrenzen sind bundesweit einheitlich und sind im §9 des Wohnraumfördergesetzes hinterlegt.

Einkommensgrenzen für den Wohnungsberechtigungsschein

Die Einkommensgrenzen für den WBS sind wie folgt festgelegt

Haushalt Einkommensgrenze

1 Person

12.000 € pro Jahr

2 Person

18.000 € pro Jahr

Jede weitere Person

4.100 € pro Jahr

Je Kind

4.600 € pro Jahr

Wissenswert
Ein Pärchen mit einem Kind darf also ein Einkommen von insgesamt maximal 22.600 € pro Jahr vorweisen um einen Wohnungsberechtigungsschein zu bekommen und somit eine Sozialwohnung zu mieten.

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wie lange gilt der WBS?

Der Wohnungsberechtigungsschein ist für ein Jahr ausgestellt, wenn eine Wohnungen angemietet wurde gilt dessen Bescheinigung bis das Mietverhältnis beendet wurde.

Bekomme ich garantiert eine Sozialwohnung?

Ein WBS und alle anderen Kriterien sind kein Garant dafür, dass man auch eine Sozialwohnung bekommt. Es handelt sich lediglich um eine Berechtigung, je nachdem muss man eine längere Zeit suchen um eine passende Wohnung zu finden.

Kann ich meine Sozialwohnung untervermieten?

In den meisten Fällen ist dies im Mietvertrag untersagt. Eine genaue rechtliche Einschätzung im Individualfall kann ein Anwalt liefern.

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