Zweitwohnsitz - Eine Übersicht



Letzte Aktualisierung: 04.01.2023
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Wer eine zweite Immobilie besitzt und diese auch bewohnt, hat einen sogenannten Zweitwohnsitz. Dabei gilt der Ort, an dem sich eine Person für mehr als die Hälfte des Jahres aufhält, immer noch als Hauptwohnsitz. In diesem Beitrag geht es um den Unterschied zwischen diesen Wohnsitzen, um die Rechtslage rund um den Zweitwohnsitz, die steuerliche Bedeutung eines zweiten Wohnsitzes, seine korrekte Anmeldung sowie um häufige Fragen rund um das Thema.

Der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz

Ein Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem sich eine Person für mehr als sechs Monate pro Jahr aufhält. Es handelt sich um den „Mittelpunkt der Lebensinteressen“. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen an verschiedenen Orten lebt, besitzt oder nutzt einen Zweitwohnsitz. Dabei kann es sich um ein Ferienhaus, aber auch um eine Pendlerwohnung oder zum Beispiel um die Wohnung des Partners handeln. Studierende unterhalten oft am Ausbildungsort eine Zweitwohnung, wenn sie noch bei ihren Eltern leben.

Die Rechtslage beim Zweitwohnsitz

Die Nutzung eines Zweitwohnsitzes hat melde- und steuerrechtliche Konsequenzen. Der sogenannte Nebenwohnsitz ist dabei stets die Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird. Dabei handelt es sich meistens um eine Wohnung, die aufgrund der beruflichen Situation genutzt wird. Laut Steuerrecht können Arbeitnehmer auch dann, wenn sie einen Großteil ihrer Zeit in der Zweitwohnung verbringen, die Hauptwohnung als Erstwohnsitz angeben. Denn der Lebensmittelpunkt ist laut Gesetz dort, wo der „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ liegt. Die Präsenz von Freunden und Familie kann daher ein Grund dafür sein, den Hauptwohnsitz vom Nebenwohnsitz zu unterscheiden.

Für Ehepartner gibt es, ebenso wie für Arbeitnehmer, eine Ausnahme. Sie dürfen die Wohnung als Hauptwohnsitz anmelden, die sie gemeinsam bewohnen. Auch, wenn einer der Ehepartner berufsbedingt überwiegend in einer anderen Wohnung lebt, kann er die gemeinsame Wohnung als Hauptwohnsitz angeben.

Wichtig: Es ist Pflicht, den Wohnsitz in der zweiten Wohnung anzumelden – es sei denn, diese wird nicht länger als sechs Monate bewohnt. Mieter sollten zudem ihrem Vermieter mitteilen, dass sie eine zweite Wohnung nutzen.

Besteuerung eines Zweitwohnsitzes

Bei der Anmeldung einer Zweitwohnung fallen bei der zuständigen Kommune normalerweise Steuern an. Jedoch ist die in Deutschland je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Manchmal erhebt diese die sogenannte kommunale Aufwandsteuer und manchmal nicht. Die Steuer betrifft alle Personen, die im gleichen Ort eine Zweitwohnung besitzen. Sie wird unabhängig vom Einkommen erhoben. Ob es sich um eine gemietete oder vom Eigentümer selbstgenutzte Wohnung handelt, spielt keine Rolle. Für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer stellt entweder die jährliche Nettokaltmiete oder die Wohnfläche die Berechnungsgrundlage dar. Die Höhe der Steuer ist lokal unterschiedlich. Studierende sowie Personen ohne eigenes Einkommen können sich häufig von der Zweitwohnungssteuer befreien lassen.

Die Mehrkosten für den Zweitwohnsitz lassen sich in manchen Fällen von der Steuer absetzen. Dafür ist es zunächst einmal wichtig, dass das Finanzamt die Wohnung als Zweitwohnsitz anerkennt. Kriterien wie die Ausstattung, die Größe, vorhandene soziale Kontakte, Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte sowie die Dauer der Beschäftigung sind wichtig für die Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz.

Wenn die Mietkosten der Zweitwohnung mehr als 10% der laufenden Kosten für den Hauptwohnsitz betragen, lassen sie sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt für Arbeitnehmer, die die doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen können. Studierende können diese Regelung nicht anwenden. Auch für Selbständige ist es oft schwierig, die Notwendigkeit einer Zweitwohnung beim Finanzamt nachzuweisen, um deren Kosten von der Steuer abzusetzen. Hier lohnt es sich jedoch, mit dem zuständigen Berater in Kontakt zu treten, um eine individuelle Lösung zu suchen.

Anmeldung eines Zweitwohnsitzes und nötige Dokumente

Die Anmeldung einer Zweitwohnung hat eine Frist von zwei Wochen ab dem Tag des Einzugs. Je nach Bundesland beträgt diese Frist manchmal sogar nur eine Woche. Wer sich erst danach beim Einwohnermeldeamt meldet, muss eventuell eine Strafe zahlen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Bußgeldhöhe unterscheidet sich je nach Bundesland und Region. Wer die Fristverletzung plausibel begründen kann, spart sich die Strafzahlung jedoch.

Die folgenden Dokumente sind für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt nötig:

  • Anmeldeformular (online zu finden)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Kaufurkunde
  • Eventuell Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder oder Scheidungsurteil

Meist ist eine persönliche Vorstellung für die Anmeldung nötig. Manche Gemeinden sowie das Bundesland Bayern erlauben aber auch die postalische Meldung. In den meisten deutschen Städten und Gemeinden ist die Meldung kostenfrei. Eine geringe Gebühr von maximal 12 Euro ist an einigen Orten möglich.

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Für wen bietet sich ein Zweitwohnsitz an?

Ein Zweitwohnsitz ist meistens aus beruflichen Gründen nötig, um den Weg zur Arbeit zu reduzieren. Arbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie die Mehrkosten von der Steuer absetzen dürfen. Auch aus privaten Gründen ist es möglich und manchmal sehr sinnvoll, eine Zweitwohnung anzuschaffen oder zu mieten. Jedoch kann es dann sein, dass keine Steuervorteile erhältlich sind.

Welche Vor- und Nachteile bringt ein Zweitwohnsitz mit sich?

Der Zweitwohnsitz hat den großen Vorteil, dass man sich nicht zwischen verschiedenen Wohnsitzen entscheiden muss. Er macht es möglich, offiziell an zwei Orten zu wohnen, was sowohl aus beruflichen als auch aus privaten Gründen sinnvoll sein kann. Zudem kann ein Zweitwohnsitz steuerliche Vorteile mit sich bringen oder dabei helfen, KFZ-Versicherungskosten zu sparen. Denn die Höhe der KFZ-Versicherung hängen vom Wohnort ab. Eine Ummeldung an den Zweitwohnsitz kann sich also lohnen. Die Nachteile eines Zweitwohnsitzes bestehen darin, dass in vielen Fällen die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Man erhält jedoch kein zweites Wahlrecht und darf daher am Zweitwohnsitz nicht wählen. Es fallen zusätzliche Kosten wie etwa für die Müllentsorgung an beiden Wohnorten an.

Muss ich meinen Zweitwohnsitz zwangsläufig anmelden?

Ja, der Zweitwohnsitz muss immer angemeldet werden. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen ab dem Einzugsdatum.

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