Feuermelder Pflicht


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Feuermelder sind in Deutschland Pflicht. Sie gehören zu den Frühwarnsystemen. Wenn sie ausschlagen, weil sie – je nach Funktionsweise – Rauch oder Hitze detektieren, alarmieren sie direkt die Notrufleitstelle verbunden. Vermieter haben die Pflicht, ihren Mietern funktionierende Rauchmelder zur Verfügung zu stellen. Die Wartung übernimmt je nach Bundesland entweder der Vermieter oder der Mieter.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zur Feuermelder-Pflicht in den deutschen Bundesländern, zur Verantwortung von Vermietern und Mietern, zur Platzierung der Geräte sowie zu Bußgeldern beim Verstoß gegen die Pflicht. Zudem gehen wir auf die Kosten für Feuermelder ein, geben Informationen zur Absetzung von der Steuer und beantworten häufig gestellte Fragen.

Die Feuermelder-Pflicht in den Bundesländern

Inzwischen ist es in allen deutschen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, Rauchmelder in der Wohnung zu haben. Es ist die Pflicht des Vermieters, die Melder zu installieren. Wartung und Betriebsbereitschaft sind meist Aufgaben des Mieters. Jedoch lassen sich die Kosten für die Wartung auch über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter umlegen, wenn sich der Vermieter darum kümmert.

Die jeweils gültige Landesbauordnung gibt wichtige Hinweise zum Thema Feuer- oder Rauchmelder. Jedoch ist wichtig zu wissen, dass das Mietrecht eine höhere Stellung als die Landesbauordnung hat. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich vertraglich zum Thema abzusichern. Die meisten Vermieter schließen einen Wartungsvertrag mit ihren Mietern ab, der selbst Details wie die Kosten für neue Batterien des Feuermelders festhält.

Je nach Bundesland gibt es Unterschiede darin, in welchen Räumen der Feuermelder Pflicht ist. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure sollten immer ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg müssen auch im Wohnzimmer Feuermelder vorhanden sein, während in Baden-Württemberg Feuermelder dort Pflicht sind, wo Personen schlafen.

Verantwortung von Vermietern und Mietern

Der Eigentümer einer Immobilie ist dafür zuständig, bestimmungsgemäße Feuermelder anzubringen. Daher ist es Aufgabe des Vermieters, bei vermieteten Räumen für ausreichende Feuersicherheit zu sorgen. Dazu gehören neben den Feuermeldern auch Fluchtwege sowie Feuerlöscher in den Fluren des Hauses.

Während der Eigentümer bzw. Vermieter immer für die Installation der Feuermelder zuständig ist, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Wartung der Geräte:

  • Baden-Württemberg: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Bayern: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Berlin: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Brandenburg: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung
  • Bremen: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Hamburg: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung
  • Hessen: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Mecklenburg-Vorpommern: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung
  • Niedersachsen: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Nordrhein-Westfalen: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Rheinland-Pfalz: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung
  • Saarland: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung
  • Sachsen: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Sachsen-Anhalt: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung
  • Schleswig-Holstein: Mieter ist zuständig für die Wartung
  • Thüringen: Eigentümer oder Vermieter ist zuständig für die Wartung

 

Zusätzlich gilt jedoch, dass der Vermieter die Pflicht hat, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten. Er muss daher selbst in den Bundesländern, in denen der Mieter für die Wartung zuständig ist, überprüfen, dass eine regelmäßige Wartung ordnungsgemäß stattfindet. Diese mietrechtliche Pflicht übertrumpft im Zweifelsfall auch die Landesbauordnung. Einmal pro Jahr dürfen Vermieter nach vorheriger Ankündigung die Mietwohnung besichtigen, um zu überprüfen, dass die Feuermelder im vereinbarten Zustand sind und auch sonst alles in Ordnung ist.

Zu den Pflichten des Mieters gehört es, den Rauchmelder oder Feuermelder in seiner Position zu belassen und ihn entsprechend zu warten, wenn dies im jeweiligen Bundesland Pflicht ist. Bei einer längeren Abwesenheit darf der Mieter die Feuermelder abnehmen, muss aber den Vermieter darüber informieren. Denn sollte es zu einem Brand kommen, während die Rauchmelder deinstalliert sind, haftet der Mieter bei Personenschaden und muss mit einer Klage wegen fahrlässiger Handlung rechnen.

Falls der Vermieter erfährt, dass der Mieter unsachgemäß mit den Feuermeldern umgeht, schickt er eine Mahnung mit entsprechender Handlungsaufforderung. Sollte der Mieter daraufhin nicht aktiv werden, droht ihm eine fristlose Kündigung.

Empfohlene Räume für den Feuermelder

Besonders wichtig sind Feuermelder in den Räumen, in denen Menschen schlafen, sowie in den Fluchtwegen wie dem Korridor. Grundsätzlich gelten hier die Landesbauordnungen, die je nach Bundesland andere Vorgaben zur Platzierung der Feuermelder machen.

Ein Feuermelder ist für einen etwa 60 m² großen Raum ausreichend. Er sollte sich mittig an der Zimmerdecke befinden. Räume mit L-Form sowie große Räume benötigen zwei Rauchmelder. Auch bei räumlichen Unterbrechungen wie großen Möbeln oder Teilwänden sind mehrere Rauchmelder nötig. Für offene Verbindungen über mehrere Etagen ist ein Feuermelder auf der oberen Ebene Pflicht.

Vorsicht ist bei Installation von Rauchmeldern in der Küche geboten, da hier durch Kochdämpfe oder kleinere Missgeschicke beim Kochen schnell Fehlalarme ausgelöst werden können. Auch im Bad kann es durch Wasserdampf zu Fehlalarm führen, weshalb die Rauchmelderpflicht nicht in Küche und Bad gilt. Am strengsten ist sie in Berlin und Brandenburg, wo alle Räume außer Küche und Bad einen Rauchmelder haben müssen.

Bußgelder bei Verstoß gegen die Feuermelder-Pflicht

Wer gegen die Feuermelder Pflicht verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland kostet es den Vermieter bis zu 50.000 Euro, wenn der Mieter bei der Bauaufsicht meldet, dass keine Rauchmelder installiert sind.

Sollte es zu einem Brand kommen, überprüfen Polizei und Feuerwehr, ob ein Brandmelder installiert war. War das nicht der Fall, ist bei Personenschaden mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen. Wenn der Vermieter die Rauchmelder zur Verfügung gestellt, der Mieter sie aber nicht ordnungsgemäß gewartet hat, ist der Mieter in der Haftung. Zudem hat der Vermieter aber eine Sekundärhaftung, da er sich im Rahmen der Sorgfaltspflicht davon überzeugen muss, dass die Rauchmelder korrekt gewartet werden.

Tipp: Sowohl für Vermieter als auch für Mieter lohnt sich eine Haftschutzversicherung, die unter anderem das Thema Feuermelder abdeckt.

Kosten für Feuermelder

Feuermelder kosten je nach Qualität unterschiedlich viel. Manche gibt es schon für 10 bis 20 Euro, während die besten Modelle über 100 Euro kosten. Wichtig ist dabei stets, welche Siegel und Zertifizierungen das Gerät hat. Das VdS (Vertrauen durch Sicherheit) -Siegel, aber auch das KRIWAN-Testzentrum-Zertifikat sowie das Q-wie-Qualität-Siegel sind wichtige Prüfzeichen.

Neben den Anschaffungskosten sind auch die Wartungskosten für den Rauchmelder zu beachten. Diese werden vom Mieter getragen. Wenn sich der Vermieter um die Wartung kümmert, darf er die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag festgehalten ist. Zur Wartung gehört neben einem Test vor allem der Austausch der Batterien, wodurch sich Kosten von maximal 50 Euro pro Jahr ergeben.

Rauchmelder-Kosten von der Steuer absetzen

Vermieter dürfen die Kosten für die Installation der Rauchmelder als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich um die Anschaffungskosten der Geräte sowie um die Montagekosten. Wenn der Vermieter die Wartungskosten übernimmt, darf er diese ebenfalls von der Steuer absetzen. Alternativ kann er sie auf den Mieter umlegen.

Bei der Steuererklärung ist die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) wichtig für die Werbungskosten im Rahmen der Vermietung. Vermieter sollten entsprechende Rechnungen und Belege der Handwerker oder anderer Dienstleister aufbewahren und zusammen mit der Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.

Übrigens: Im selbst genutzten Eigenheim lassen sich übrigens nur die Installationskosten für die Feuermelder von der Steuer absetzen, wenn ein Handwerker die Installation übernimmt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Brauche ich einen Feuermelder?

Ja, Feuermelder sind in Deutschland Pflicht. Der Vermieter muss diese bereitstellen.

In welchen Räumen muss ich einen Feuermelder haben?

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Regeln. Feuermelder sollten mindestens im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur vorhanden sein.

Kann ich die Kosten für den Feuermelder von der Steuer absetzen?

Als Vermieter können Sie die Kosten für die Installation und Wartung der Feuermelder als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

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